Rechtsprechung
BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90, 2 BvE 3/90, 2 BvE 4/90, 2 BvR 1247/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bundeswahl - Erste Gesamtdeutsche Wahl - Sperrklausel - Landesliste - Listenverbindung - Wahlrechtsgleichheit - Chancengleichheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Sonstiges (3)
Papierfundstellen
- BVerfGE 82, 322
- NJW 1990, 3001
- NVwZ 1991, 52 (Ls.)
- NJ 1990, 500
- DVBl 1990, 1223
Wird zitiert von ... (164) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Die Antragstellerinnen der Verfahren zu II. und III. haben ihre Anträge zunächst auch gegen die Bundesregierung gerichtet, sie aber auf den Hinweis des Senats zurückgenommen, daß er an seiner früheren Rechtsprechung nicht festhalte, nach der in einem Organ streitverfahren wegen eines Gesetzes auch die Bundesregierung passiv prozeßführungsbefugt sein könne (BVerfGE 1, 208 [230 f.]; 4, 31 [36]).Zu dem verfassungsrechtlichen Status der politischen Parteien gehört ihr Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen (vgl. BVerfGE 1, 208 [241, 255]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 73, 40 [65]).
Damit wenden sie sich gegen eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG; eine solche kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Erlaß eines Gesetzes sein, wenn es durch Nichtbeachtung einer höherrangigen Norm Rechte eines Beteiligten verletzt (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 4, 144 [148]; zuletzt BVerfGE 80, 188 [209]).
Liegt sie vor, so werden die Beschwerdeführer durch das Gesetz unmittelbar und gegenwärtig betroffen (vgl. BVerfGE 1, 208 [237]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 57, 43 [55]).
Als ein Grund von hinreichend zwingendem Charakter, der Differenzierungen bei der Wahlrechtsgleichheit im System der Verhältniswahl rechtfertigt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung angesehen worden (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 [247 f.]; 4, 31 [40]; 6, 84 [92, 93 f.]; 51, 222 [236]).
Eine Wahlrechtsbestimmung könne in dem einen Staat zu einem bestimmten Zeitpunkt gerechtfertigt sein und in einem anderen Staat oder zu einem anderen Zeitpunkt nicht; bei ihrem Erlaß seien die Verhältnisse des Landes, für das sie gelten solle, zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 1, 208 [259]; s.a. BVerfGE 51, 222 [236 f.]).
Das Wahlrecht hat sich aber nicht an abstrakt konstruierten Fällen, sondern an der politischen Wirklichkeit zu orientieren (BVerfGE 1, 208 [259]).
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
Auszug aus BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Der für die Wahl zum Deutschen Bundestag in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Grundsatz der gleichen Wahl ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen des Zusammenhangs mit dem egalitären demokratischen Prinzip im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. insbesondere BVerfGE 51, 222 [234] m.w.N.; 78, 350 [357 f.]).Regelt der Gesetzgeber den Bereich der politischen Willensbildung bei Wahlen in einer Weise, die die Chancengleichheit der politischen Parteien und Wählervereinigungen verändern kann, sind seinem Gestaltungsspielraum besonders enge Grenzen gesetzt; ihm ist grundsätzlich jede unterschiedliche Behandlung der Parteien und Wählergruppen verfassungskräftig versagt (vgl. BVerfGE 51, 222 [235] m.w.N.).
Als ein Grund von hinreichend zwingendem Charakter, der Differenzierungen bei der Wahlrechtsgleichheit im System der Verhältniswahl rechtfertigt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung angesehen worden (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 [247 f.]; 4, 31 [40]; 6, 84 [92, 93 f.]; 51, 222 [236]).
Eine Wahlrechtsbestimmung könne in dem einen Staat zu einem bestimmten Zeitpunkt gerechtfertigt sein und in einem anderen Staat oder zu einem anderen Zeitpunkt nicht; bei ihrem Erlaß seien die Verhältnisse des Landes, für das sie gelten solle, zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 1, 208 [259]; s.a. BVerfGE 51, 222 [236 f.]).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Zu dem verfassungsrechtlichen Status der politischen Parteien gehört ihr Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen (vgl. BVerfGE 1, 208 [241, 255]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 73, 40 [65]).Der Bundesrat hat im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Kompetenzen an dessen Erlaß mitgewirkt (vgl. BVerfGE 20, 119 [131]; 20, 134 [142]; 73, 40 [67]).
Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen folgt aus ihrem in Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status und aus der Bedeutung, die der darin verbürgten Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (vgl. BVerfGE 73, 1 [28 f.]; 73, 40 [88 f.]; st. Rspr.).
- BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
Auszug aus BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Die Antragstellerinnen der Verfahren zu II. und III. haben ihre Anträge zunächst auch gegen die Bundesregierung gerichtet, sie aber auf den Hinweis des Senats zurückgenommen, daß er an seiner früheren Rechtsprechung nicht festhalte, nach der in einem Organ streitverfahren wegen eines Gesetzes auch die Bundesregierung passiv prozeßführungsbefugt sein könne (BVerfGE 1, 208 [230 f.]; 4, 31 [36]).Als ein Grund von hinreichend zwingendem Charakter, der Differenzierungen bei der Wahlrechtsgleichheit im System der Verhältniswahl rechtfertigt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung angesehen worden (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 [247 f.]; 4, 31 [40]; 6, 84 [92, 93 f.]; 51, 222 [236]).
Der Gesetzgeber wäre auch in der Lage, die regionalisierte Sperrklausel im Blick auf die besondere Bedeutung der ersten gesamtdeutschen freien Wahl unterhalb von 5 v.H. anzusetzen; das ist ebenso eine Frage seiner Gestaltungsfreiheit wie die Entscheidung über das "Ob" einer Sperrklausel (vgl. BVerfGE 4, 31 [40]).
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
Auszug aus BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Als ein Grund von hinreichend zwingendem Charakter, der Differenzierungen bei der Wahlrechtsgleichheit im System der Verhältniswahl rechtfertigt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung angesehen worden (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 [247 f.]; 4, 31 [40]; 6, 84 [92, 93 f.]; 51, 222 [236]).Diesen ist - unerachtet noch zu erörternder grundsätzlicher Bedenken gegen Listenverbindungen verschiedener Parteien überhaupt - schon deshalb nicht genügt, weil sie nicht alle Parteien in gleicher Weise begünstigt, auf die der Grundgedanke des § 53 Abs. 2 BWahlG zutrifft (vgl. BVerfGE 6, 84 [97, 98]).
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Die Demokratie kann nicht funktionieren, wenn nicht die Parteien grundsätzlich unter gleichen rechtlichen Bedingungen in den Wahlkampf eintreten (vgl. BVerfGE 44, 125 [146]). - BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
Auszug aus BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen folgt aus ihrem in Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status und aus der Bedeutung, die der darin verbürgten Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (vgl. BVerfGE 73, 1 [28 f.]; 73, 40 [88 f.]; st. Rspr.). - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
Auszug aus BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Der für die Wahl zum Deutschen Bundestag in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Grundsatz der gleichen Wahl ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen des Zusammenhangs mit dem egalitären demokratischen Prinzip im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. insbesondere BVerfGE 51, 222 [234] m.w.N.; 78, 350 [357 f.]). - BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Vielmehr kann verfassungsrechtlich nur eine Regelung Bestand haben, die sich gegenüber dem Wahlwettbewerb der Parteien neutral verhält (vgl. BVerfGE 14, 121 [134]). - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
- BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80
Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
- BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
- BVerfG - 2 BvE 4/90 (anhängig)
Antragsschrift
- BVerfG - 2 BvE 3/90 (anhängig)
Antragsschrift
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Gegen die Zulässigkeit des Antrags im Organstreitverfahren bestehen keine Bedenken (§§ 63 ff. BVerfGG; vgl. BVerfGE 82, 322 ).Die zu wählende Volksvertretung muss des Weiteren - insbesondere für die Aufgaben der Gesetzgebung und Regierungsbildung - funktionsfähig sein (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 408 ; 120, 82 ).
c) Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine die Gleichheit der Wahl berührende Norm des Wahlrechts zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, wenn die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Norm durch neue Entwicklungen in Frage gestellt wird, etwa durch eine Änderung der vorausgesetzten tatsächlichen oder normativen Grundlagen oder dadurch, dass sich die beim Erlass der Norm hinsichtlich ihrer Auswirkungen angestellte Prognose als irrig erwiesen hat (vgl. BVerfGE 73, 40 ; 82, 322 ; 107, 286 ; 120, 82 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. November 2011, a.a.O., S. 33 ).
Gleiche Anforderungen wie der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit stellt auch der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien an das Wahlrecht in Bezug auf Differenzierungen, die sich auf den Wettbewerb um Wählerstimmen auswirken (vgl. hierzu BVerfGE 82, 322 ; 95, 408 ; 124, 1 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. November 2011, a.a.O., S. 33 ).
Die Fünf-Prozent-Sperrklausel findet ihre Rechtfertigung in dem verfassungslegitimen Ziel, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments zu sichern (vgl. BVerfGE 82, 322 ; 95, 335 ; 95, 408 ; 120, 82 ;… s. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. November 2011, a.a.O., S. 33 ).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Die Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte im oben dargelegten Sinne muss sich aus dem Sachvortrag des Antragstellers als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 57, 1 ; 60, 374 ; 82, 322 ; stRspr).Es spricht zwar einiges dafür, dass die Garantie der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages nicht nur vor einer Funktionsunfähigkeit schützt (vgl. dazu BVerfGE 1, 208 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 408 ), sondern im Sinne des schonenden Ausgleichs kollidierender Verfassungsgüter als Optimierungsgebot zu verstehen ist (…vgl. Lerche, BayVBl 1991, S. 517 ;… Schwarz, BayVBl 1998, S. 710 ; vgl. auch BVerfGE 120, 82 ; 129, 300 ).
Da sie damit ein Gesetz als Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG angreifen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 82, 322 ; 114, 107 ; stRspr), beginnt die Sechsmonatsfrist des § 64 Abs. 3 BVerfGG grundsätzlich mit dessen Verkündung.
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Dabei hat sich der Gesetzgeber bei seinen Einschätzungen und Bewertungen nicht an abstrakt konstruierten Fallgestaltungen, sondern an der politischen Wirklichkeit zu orientieren (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 82, 322 ; 95, 408 ).
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
Dieses Gleichheitserfordernis wendet sich historisch gegen eine unterschiedliche Gewichtung der Stimmen nach der Person des Wählers, seiner Zugehörigkeit zu einer Klasse oder seinen Vermögensverhältnissen (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]); es wahrt heute eine Chancengleichheit im strengen und formalen Sinne (vgl. zuletzt BVerfGE 82, 322 [337]; stRspr).Dafür mag der Zahlenwert einen Orientierungspunkt bieten, den der Gesetzgeber bestimmt hat, um das Prinzip der Verhältniswahl mit verfassungslegitimen Gegenprinzipien auszugleichen und insoweit den Erfolgswert der Stimmen unterschiedlich zu gewichten: Das dem Verhältniswahlsystem eigene Prinzip, den politischen Willen der Wählerschaft für die Wahl bestimmter Parteien im Deutschen Bundestag möglichst wirklichkeitsnah abzubilden, kann zur Sicherung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments durch eine Sperrklausel (§ 6 Abs. 6 Satz 1 BWG) durchbrochen werden (vgl. BVerfGE 82, 322 [338]; stRspr).
Für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes ist die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts daher eine der wesentlichen Grundlagen der Staatsordnung (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]; 69, 92 [106]; vgl. auch BVerfGE 11, 351 [360]; 82, 322 [337]; 85, 264 [297]).
Dieser ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen seines Zusammenhangs mit dem Demokratieprinzip im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (stRspr; vgl. insbesondere BVerfGE 51, 222 [234] m.w.N.; 78, 350 [357 f.]; 82, 322 [337]).
Dem ersteren entspräche selbst eine Sperrklauselregelung, und zwar unabhängig von der Höhe des Quorums: Ex ante hätte auch hier jeder Wähler die rechtliche Chance, daß "seine" Partei die Sperrklausel überwindet (zur Rechtfertigungsbedürftigkeit einer Sperrklauselregelung vgl. nur BVerfGE 82, 322 ff.).
c) Vor diesem Hintergrund ist es zu sehen, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Verhältniswahl in ständiger Rechtsprechung die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen verlangt (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 104 [111]; 7, 63 [70]; 11, 351 [362]; 13, 243 [246]; 16, 130 [139]; 34, 81 [99]; 51, 222 [236]; 79, 169 [170]; 82, 322 [337]; 85, 148 [157]).
(vgl. BVerfGE 1, 208 [248 f.], dort ist der Begriff des "zwingenden Grundes" aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. März 1952, BayVGHE n.F. Bd. 5 Teil II, S. 66 [75] übernommen worden; vgl. weiter BVerfGE 14, 121 [133]; 24, 300 [341]; 28, 220 [225]; 34, 160 [163]; 36, 139 [141]; 41, 1 [12]; 44, 125 [146]; 71, 81 [95, 96]; 78, 350 [358]; 82, 322 [338]; 82, 353 [364]; 89, 266 [270]; 93, 373 [377]).
(vgl. BVerfGE 6, 84 [94]; 13, 243 [247]; 51, 222 [236]; 71, 81 [96]; 82, 322 [338];… vgl. auch Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, VBlBW 1991, S. 133 [137]; BayVGHE n.F. Bd. 45 Teil II, S. 54 [65]).
Gleiche Schranken wie die dem Wähler gewährleistete Wahlrechtsgleichheit setzt im übrigen auch der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien dem Gesetzgeber für Differenzierungen bei der Berücksichtigung von Wählerstimmen (vgl. hierzu im einzelnen BVerfGE 82, 322 [337 f.]).
Dies gilt um so mehr, als die Vereinbarkeit einer Sperrklausel mit dem Grundgesetz nicht ein für allemal abstrakt beurteilt werden kann (BVerfGE 82, 322 [338 ff.]), sondern je nach den konkreten Verhältnissen gerechtfertigt sein muß.
Was in diesem Zusammenhang von Verfassungs wegen als zwingender Grund für eine begrenzte Differenzierung der Wahlgleichheit anzuerkennen ist, kann nicht ein für allemal abstrakt beurteilt werden (vgl. BVerfGE 82, 322 [338]) und kann auch von Bereich zu Bereich sowie je nach dem Ausmaß der Betroffenheit der jeweiligen Verfassungsprinzipien variieren (vgl. BVerfGE 51, 222 [236 f.]; 71, 81 [96]).
Bei der Beurteilung der Wirksamkeit solcher Maßnahmen hat der Gesetzgeber sich an der gegenwärtigen politischen Wirklichkeit und nicht an abstrakt konstruierbaren Fällen zu orientieren (vgl. BVerfGE 1, 208 [259]; 7, 63 [65]; 82, 322 [344]).
a) Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Wahlrechtsnormen sind die jeweiligen politischen Verhältnisse zu berücksichtigen, unter denen die Regelungen ihre Wirkung entfalten (vgl. BVerfGE 1, 208 [259]; 7, 63 [75]; 51, 222 [236 f.]; 82, 322 [338]).
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel des Bundeswahlgesetzes (BWahlG; vgl. heute § 6 Abs. 3 Satz 1, 1. Var.) befasst, sie als Durchbrechung des Grundsatzes der (Erfolgswert-)Gleichheit der Wahl identifiziert, jedoch - aufgrund des hinreichend zwingenden Differenzierungsgrundes der Sicherung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments - als verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen (vgl. BVerfGE 82, 322 ; 95, 335 ; 131, 316 ; stRspr; vgl. schon BVerfGE 1, 208 ). - BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
Er gebietet, dass alle Wahlberechtigten das aktive und passive Wahlrecht möglichst in formal gleicher Weise ausüben können und ist im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 85, 264 ).Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Einschränkungen folgt den gleichen Maßstäben (vgl. BVerfGE 82, 322 ; 95, 408 ; 111, 54 ; 124, 1 ).
Dazu gehört die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes (BVerfGE 95, 408 ) und, damit zusammenhängend, die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 408 ; 120, 82 ).
c) Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine die Wahlgleichheit und die Chancengleichheit berührende Norm des Wahlrechts zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, wenn die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Norm durch neue Entwicklungen in Frage gestellt wird, etwa durch eine Änderung der vom Gesetzgeber vorausgesetzten tatsächlichen oder normativen Grundlagen oder dadurch, dass sich die beim Erlass der Norm hinsichtlich ihrer Auswirkungen angestellte Prognose als irrig erwiesen hat (vgl. BVerfGE 73, 40 ; 82, 322 ; 107, 286 ; 120, 82 ).
Eine Wahlrechtsbestimmung kann mit Blick auf eine Repräsentativkörperschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt gerechtfertigt sein und mit Blick auf eine andere oder zu einem anderen Zeitpunkt jedoch nicht (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 82, 322 ; 120, 82 ).
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96
Grundmandatsklausel
Lediglich für die ersten gesamtdeutschen Wahlen zum 12. Deutschen Bundestag 1990 wurde die Sperrklausel im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 82, 322 ff.) dahin abgemildert, daß 5 v.H. der Zweitstimmen entweder im bisherigen Gebiet der Bundesrepublik oder in dem hinzugekommenen Wahlgebiet erworben sein mußten (vgl. die Übergangsregelung in § 53 Abs. 1 BWG i.d.F. vom 19. Oktober 1990 - BGBl. I S. 2218).Lediglich die erste gesamtdeutsche Wahl habe "unter besonderen, so nicht wiederkehrenden Umständen" stattgefunden (Hinweis auf BVerfGE 82, 322 [339]).
Dieser Grundsatz ist wegen seines Zusammenhangs mit dem Demokratieprinzip im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (st Rspr, vgl. BVerfGE 11, 351 [360]; 82, 322 [337]).
Bei der Verhältniswahl hat jeder Wähler die gleiche rechtliche Möglichkeit der Einflußnahme auf die Zuteilung der Parlamentssitze nur dann, wenn jeder Stimme grundsätzlich der gleiche Erfolgswert zukommt (st Rspr, vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 82, 322 [337]; 85, 148 [157]).
Den gleichen Anforderungen hat das Wahlrecht auch im Hinblick auf die gemäß Art. 21 Abs. 1, 38 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der Parteien zu genügen (vgl. BVerfGE 82, 322 [337 f.]).
Aus dem Grundsatz der Erfolgswertgleichheit bei der Verhältniswahl folgt, daß dem Gesetzgeber für Differenzierungen des Erfolgswerts der Wählerstimmen nur ein eng bemessener Spielraum verbleibt (vgl. BVerfGE 82, 322 [338]).
Hierzu zählt insbesondere die Verwirklichung der mit der Parlamentswahl verfolgten Ziele (vgl. BVerfGE 13, 243 [247]; 51, 222 [236]); dazu gehören die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes (vgl. BVerfGE 6, 84 [92 f.]; 71, 81 [97]) und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (vgl. BVerfGE 4, 31 [40]; 51, 222 [236]; 82, 322 [338]).
Ebenso können gefestigte Rechtsüberzeugung und Rechtspraxis Beachtung finden (vgl. BVerfGE 1, 208 [249]; 82, 322 [338]; 93, 373 [376 f.]).
Der Gesetzgeber muß sich bei seiner Einschätzung und Bewertung nicht an abstrakt konstruierten Fallgestaltungen, sondern an der politischen Wirklichkeit orientieren (vgl. BVerfGE 1, 208 [259]; 7, 63 [75]; 82, 322 [344]).
Entschließt der Gesetzgeber sich zur Einführung einer Sperrklausel, darf er daher in aller Regel kein höheres als ein Fünfprozentquorum - bezogen auf das Wahlgebiet - begründen (st Rspr, vgl. BVerfGE 51, 222 [237]; 71, 81 [97]; 82, 322 [338]).
Innerhalb dieser Grenze unterliegt es seiner Entscheidung, wie weit er diese Möglichkeit zur Differenzierung ausschöpft (vgl. BVerfGE 6, 84 [94]; 51, 222 [237 f.]; 82, 322 [339]).
Eine solche Regelung läßt sich allerdings nicht allein damit rechtfertigen, daß sie im Vergleich zu einer uneingeschränkt angeordneten Sperrklausel eine "Vergünstigung" darstellt (vgl. BVerfGE 82, 322 [339]).
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
Er gebietet, dass alle Wahlberechtigten das aktive und passive Wahlrecht möglichst in formal gleicher Weise ausüben können, und ist im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 85, 264 ).Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Einschränkungen folgt den gleichen Maßstäben (vgl. BVerfGE 82, 322 ; 95, 408 ; 111, 54 ; 124, 1 ; 129, 300 ).
Dazu gehört die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes (BVerfGE 95, 408 ) und, damit zusammenhängend, die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 408 ; 120, 82 ; 129, 300 ).
(3) Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit berührende Norm des Wahlrechts zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, wenn die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Norm durch neue Entwicklungen in Frage gestellt wird, etwa durch eine Änderung der vom Gesetzgeber vorausgesetzten tatsächlichen oder normativen Grundlagen oder dadurch, dass sich die beim Erlass der Norm hinsichtlich ihrer Auswirkungen angestellte Prognose als irrig erwiesen hat (vgl. BVerfGE 73, 40 ; 82, 322 ; 107, 286 ; 120, 82 ; 129, 300 ).
Eine Wahlrechtsbestimmung kann mit Blick auf eine Repräsentativkörperschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt gerechtfertigt sein, mit Blick auf eine andere oder zu einem anderen Zeitpunkt jedoch nicht (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 82, 322 ; 120, 82 ; 129, 300 ).
In ständiger Rechtsprechung hat der Senat anerkannt und legt seiner vorliegenden Entscheidung zugrunde, dass die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes (BVerfGE 95, 408 ) und, damit zusammenhängend, die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung einen solchen Grund darstellen kann (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 408 ; 120, 82 ; 129, 300 ).
b) Mit der Festlegung einer Sperrklausel in Höhe von 3 % bewegt der Gesetzgeber sich innerhalb des ihm grundsätzlich zustehenden Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 82, 322 ).
- BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos
Er gebietet, dass alle Wahlberechtigten das aktive und passive Wahlrecht möglichst in formal gleicher Weise ausüben können, und ist im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 85, 264 ; 135, 259 ).Dazu gehört die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes (BVerfGE 95, 408 ) und, damit zusammenhängend, die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 408 ; 120, 82 ; 129, 300 ; 135, 259 ).
cc) Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit berührende Norm des Wahlrechts zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, wenn die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Norm durch neue Entwicklungen infrage gestellt wird, etwa durch eine Änderung der vom Gesetzgeber vorausgesetzten tatsächlichen oder normativen Grundlagen oder dadurch, dass sich die beim Erlass der Norm hinsichtlich ihrer Auswirkungen angestellte Prognose als irrig erwiesen hat (vgl. BVerfGE 73, 40 ; 82, 322 ; 107, 286 ; 120, 82 ; 129, 300 ; 135, 259 ).
Eine Wahlrechtsbestimmung kann mit Blick auf eine Repräsentativkörperschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt gerechtfertigt sein, mit Blick auf eine andere oder zu einem anderen Zeitpunkt jedoch nicht (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 82, 322 ; 120, 82 ; 129, 300 ; 135, 259 ).
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl des Deutschen Bundestages für verfassungskonform erachtet (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 335 ; 95, 408 ; 120, 82 ; 122, 304 ).
Sie findet ihre Rechtfertigung im Wesentlichen in dem verfassungslegitimen Ziel, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments zu sichern (vgl. BVerfGE 82, 322 ; 95, 335 ; 95, 408 ; 120, 82 ; 131, 316 ).
Entschließt sich der Gesetzgeber zur Einführung einer Sperrklausel, darf er in aller Regel kein höheres als ein Fünf-Prozent-Quorum - bezogen auf das Wahlgebiet - begründen (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 71, 81 ; 82, 322 ; 95, 408 ; stRspr).
Innerhalb dieser Grenze unterliegt es aber seiner Entscheidung, wie weit er die Möglichkeit zur Differenzierung ausschöpft (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 408 ).
Es steht ihm grundsätzlich frei, auf die Sperrklausel zu verzichten, deren Höhe herabzusetzen oder andere geeignete Möglichkeiten zu ergreifen (vgl. BVerfGE 82, 322 ; 95, 408 ).
- BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …
Er ist im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 85, 264 ; 95, 408 ).Unabhängig davon, wie man den Einfluss der Personenwahl in diesem Wahlsystem im Einzelnen gewichtet, hat der gleiche Erfolgswert einer jeden Stimme für die Zuteilung der Parlamentssitze eine maßgebliche Bedeutung (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 82, 322 ; 85, 148 ).
Da es im Hinblick auf die Komplexität der zu regelnden Materie (s. auch unten B. VI. 2.) nicht in Betracht kommt, dass das Bundesverfassungsgericht die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Wahlen bereit stellt (vgl. BVerfGE 82, 322 ), würde auch der nächste Bundestag aufgrund eines verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes gewählt werden, so dass das Bundeswahlgesetz ohnehin nur durch einen Bundestag geändert werden kann, der aufgrund des verfassungswidrigen Gesetzes gewählt worden ist.
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme …
- BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23
Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 …
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06
Nachwahl
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen …
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
- BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven …
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19
Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 10573/12
Ausschluss aus dem Stadtrat wegen Verurteilung aufgrund einer politisch …
- BVerwG, 21.01.2015 - 10 C 11.14
Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitierungsinteresse; Wahl; Kommunalwahl; …
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am …
- BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04
Betriebsratswahl - Geschlechterquote
- BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21
Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
- VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19
Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12
Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische …
- VerfGH Bayern, 18.07.2006 - 9-VII-04
5%-Klausel
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
- BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im …
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10
Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
- BVerfG, 14.02.2005 - 2 BvL 1/05
Vorlage des OVG zur Befreiung des SSW von der 5 v.H.-Sperrklausel erneut …
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 9/12
Befreiung des SSW von der 5 % Klausel ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21
Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …
- BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher …
- VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95
- VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
- BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 3/11
Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99
Die Republikaner
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02
Teilweise begründete Organklage: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Landtags …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.1995 - VerfGH 21/94
5 %-Klausel in der Landschaftsverbandsordnung muß überprüft werden
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17
Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend …
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
- StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18
Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19 …
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 3/09
Vereinbarkeit des § 3 Abs. 5 Satz 3 des Wahlgesetzes für den Landtag von …
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12
Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler
- VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04
Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung
- BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
Treuhandanstalt
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2015 - VGH B 14/15
Verfassungsgerichtliche Überprüfung eines Neuzuschnitts einzelner Wahlkreise
- VerfGH Bayern, 10.05.2010 - 49-III-09
Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl 2008
- BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …
- VerfGH Berlin, 17.06.1993 - VerfGH 21/92
Zum Anspruch einer politischen Partei, die sich im Rahmen einer Listenvereinigung …
- BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02
Kommunalwahl-Sperrklausel II
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 15/98
Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich
- VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
Aufrechterhaltung der 5 vH-Sperrklausel bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus 1995 …
- BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
Gemeinderat
- VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11
Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu …
- BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91
Wahlprüfungsverfahren
- VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02
Fraktionsausschluss
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
- OVG Niedersachsen, 20.02.2001 - 10 L 2705/99
Klage gegen negativen Bürgerentscheid - Klagebefugnis
- BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 13.91
Reststimmenverteilung bei Listenverbindung
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20
Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur …
- VGH Bayern, 16.07.2009 - 4 ZB 09.26
Listenverbindungen bei Kreistagswahlen ohne Sperrklausel zulässig
- StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2001 nach dem d' Hondtschen …
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93
Parteienbegriff II
- VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02
Rechtmäßigkeit der Ausnahme von Fünfprozenthürde für SSW?
- VG Oldenburg, 31.08.2004 - 2 B 2197/04
Ausschuss; Ausschussbesetzung; Fraktion; Gruppe; Kräfteverhältnis; Neubesetzung; …
- VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
- StGH Bremen, 14.05.2009 - St 2/08
Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Wiedereinführung der …
- BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen für das Landesorganstreitverfahren …
- VG Münster, 10.03.2006 - 1 K 3656/04
Klagen des Landesverbandes der freien und unabhängigen Bürger- und …
- BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 1252/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld bleibt - Verfahren beim BVerfG erfolglos
- BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Unabhängige Arbeiterpartei
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2002 - 15 A 662/02
Durchführung einer Kommunalwahl zur Besetzung von Ratsausschüssen auf der …
- StGH Bremen, 29.08.2000 - St 4/99
Zum Wahlrecht für Unionsbürger im Stadtstaate Bremen
- BVerwG, 22.10.2008 - 8 C 20.07
Landschaftsversammlung; Reserveliste; Partei; Wählergruppe; konkurrierende …
- BVerfG, 17.10.1994 - 2 BvR 347/93
Anforderungen an die Auslegung des in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20
Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona, …
- BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13
Unzulässigkeit einer objektiven Beanstandungsklage im Organstreit
- BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09
Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen, …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2002 - 2 K 2/01
Einführung der Zweitstimme; Grundsätze der Wahlgleichheit bei Landtagswahl; …
- VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff; …
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91
Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des …
- BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93
Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei …
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. …
- VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen …
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Normenkontrollverfahren: Weitgehender Ausschluss mittelbarer Beteiligung von …
- VerfGH Baden-Württemberg, 06.07.2020 - 1 GR 53/18
Antrag auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten kein zulässiges …
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - 6 TaBV 19/15
Betriebsratswahl - Auszählverfahren
- StGH Bremen, 05.11.2004 - St 2/04
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gleichheit des Erfolgswerts …
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
Zuschuß zum Unterhaltsgeld; Termin in Erfurt
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00
Beschränkung des Wählers auf eine Stimme und 5 v.H.-Sperrklausel im …
- VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 168/06
Wahlprüfungsverfahren: zutreffende Feststellung des Wahlergebnisses der Wahlen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.1992 - VerfGH 5/91
Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs - Erhöhung der …
- BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht …
- VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08
Organstreit; Pflicht des Landesgesetzgebers zur Anpassung von Normen des …
- VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 90 A/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
- BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvR 797/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Wahl- und Chancengleichheit durch …
- VerfGH Berlin, 03.08.1999 - VerfGH 27/98
Politische Parteien können Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit bei der …
- VerfG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - LVerfG 5/17
Nachträgliche Unzulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren bei Wegfall …
- VG Münster, 10.03.2006 - 1 K 54/05
Klagen des Landesverbandes der freien und unabhängigen Bürger- und …
- BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93
Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa- …
- VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 192/04
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven gültig
- BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1439/93
Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze des passiven Wahlrechts im …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.07.2002 - VerfGH 2/01
Unzulässiger Organstreit eines Landesverbandes betreffend des …
- VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
- VerfGH Bayern, 10.10.2014 - 25-III-14
Unzulässiges Ablehnungsgesuch in Wahlprüfungsverfahren
- VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 169/06
Wahlprüfungsverfahren: Feststellung des Wahlergebnisses der Wahlen zum …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02
Landeswahlrechtliches Erfordernis von Unterstützungsunterschriften für …
- BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91
Anordnung der Auslagenerstattung und Festsetzung des Gegenstandswerts in einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5684/97
Klagen gegen staatliche Parteienfinanzierung der F.D.P. nur teilweise erfolgreich
- VerfG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - LVerfG 6/17
Überschreiten der Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit durch ein …
- StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1912
1. § 52 StGHG, der die Möglichkeit schafft, Entscheidungen des …
- BVerfG, 03.04.2006 - 2 BvE 2/02
Voraussetzungen für die Teilnahme von Parteien an der staatlichen Finanzierung
- StGH Baden-Württemberg, 12.12.1990 - GR 1/90
Mischsystem des Landtagswahlrechts - Prüfungsumfang des StGH im …
- VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04
5% Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig
- VerfGH Saarland, 22.03.2012 - Lv 3/12
Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahl
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 16 A 1821/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5683/97
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
- VerfGH Thüringen, 28.06.2023 - VerfGH 21/22
Unzulässige Organklage bzgl des Quorums von 250 Unterstützungsunterschriften für …
- StGH Bremen, 17.03.2010 - St 2/09
- VerfGH Thüringen, 09.01.2019 - VerfGH 24/18
Parlamentsrecht - einstweilige Anordnung - Kostenentscheidung
- VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 117/99
Verfassungsbeschwerde gegen Akte im Rahmen des Wahlverfahrens statthaft - hier: …
- VerfGH Berlin, 28.07.1994 - VerfGH 47/92
Versagung des Fraktionsstatus wegen fehlender Mindestfraktionsstärke einer …
- BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 27.93
Verbot des Doppelauftretens von Parteien und Wählergruppen - Vereinbarkeit von …
- VG Potsdam, 11.04.2007 - 2 K 2139/02
Zuteilung eines Vorausmandats an eine Zählgemeinschaft
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - VerfGH 19/99
Kommunalwahlen finden wie geplant statt
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung
- VG Münster, 03.11.2004 - 1 L 1493/04
Eilantrag des Landesverbandes der freien und unabhängigen Bürger- und …
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 585/92
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
Beschluss Organstreitverfahren betreffend den Gesetzbeschluss des Landtages M-V …
- VG Würzburg, 12.11.2008 - W 2 K 08.1019
Wahlanfechtung; Listenverbindung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 5 B 130/98
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.03.2004 - LVG 9/03
- BVerwG, 16.05.2002 - 6 PB 4.02
Allgemeinheit der Wahl - Gleichheit der Wahl - Vorziehens von Wahlen für …
- VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95
Ablehnung des Erlasses einer eA: Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick …
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 542/92
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 545/92
- VerfGH Thüringen, 09.01.2019 - VerfGH 1 C 24.18
- BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90
Verfassungsbeschwerde gegen wahlvorbereitende Entscheidungen
- Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 11.03.2022 - KVVG I 12/21
- VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 11.03.2022 - KVVG I 12/21
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - VerfGH 20/99
Kommunale Wählervereinigung kann nicht Antragsteller gemäß § 43 VGHG sein
- VG Dresden, 21.06.2006 - 12 K 2266/04